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Medizinische Sicherheit für unterwegs

    Niemand kann einen Unfall oder eine Krankheit während der Reise ausschließen. Meist finden Sie im Urlaubsland eine vergleichbar gute medizinische Versorgung wie zu Hause. Wenn Sie sich dessen nicht sicher sind, achten Sie z.B. auf die Verwendung von Einwegnadeln und -spritzen, vergewissern Sie sich, dass verwendete Instrumente sterilisiert sind. Nicht in jedem Urlaubsland werden Blutkonserven und -produkte auf HIV und Hepatitis-Viren getestet. Akzepitieren Sie eine Bluttransfusion nur dann, wenn sie lebensrettend ist. Eine Versicherung, die im Notfall einen Rücktransport ins Heimatland ermöglicht, kann sehr hilfreich sein.

Was Sie bei Reisen mit Kindern beachten sollten

    Beziehen Sie Ihre Kinder in Ihre Urlaubsplanung mit ein! Wenn der Urlaub für alle Beteiligten erholsam werden soll, dann beziehen Sie Ihre Kinder von Anfang an mit ein. Bedenken Sie, dass Kinder nicht lange stillsitzen können und beschäftigt sein wollen. Das einfachste und bequemste Transportmittel über größere Strecken ist für Eltern und Kinder das Flugzeug.

    Die Gesundheitsrisiken sind für Kinder meist ernster einzuschätzen als für Erwachsene. Sie sind gegenüber Infektionskrankheiten gefährdeter. Je nach Alter des Kindes ist auch nicht jeder Impfschutz möglich. Manche Erkrankungen, wie z.B. Malaria, Durchfall und Erbrechen, gefährden Kinder schneller und nachhaltiger. Meiden Sie nach Möglichkeit Reisen in Malariagebiete sowie Abenteuer- und Trekkingreisen mit Kleinkindern ganz.
    Denken Sie daran, Ihre Reiseapotheke auch mit für Kinder geeigneten Präparaten auszustatten.

Behindert auf Reisen

    Planen Sie Ihre Reise besonders sorgfältig und erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Verkehrsmittel und Unterkunft behindertengerecht sind. Fluggesellschaften und Bahnen bemühen sich, Behinderten die Reise zu erleichtern und halten entsprechende Broschüren bereit. Damit Sie diese Angebote auch nutzen können, ist eine rechtzeitige Anmeldung und Information über den Umfang der benötigten Hilfe wichtig.


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Quelle: BZgA